Eingangsrechnungen per E Mail - Elektronische Rechnungen per E-Mail ab 2025

Elektronische Rechnungen werden immer üblicher. Ab 2025 gelten dabei neue rechtliche Anforderungen.

Rechnungsmanagement
5 Minuten Lesezeit
June 16, 2025

Das Wichtigste in Kürze

Elektronische Rechnungen werden in Unternehmen zunehmend zur Norm, da sie viele Vorteile bieten und den Arbeitsablauf erheblich vereinfachen. Allerdings gibt es wichtige Informationen sowie rechtliche Anforderungen, die Unternehmen beachten müssen, insbesondere in Hinblick auf die Neuerungen in der Rechnungsverarbeitung ab 2025.

Inhaltsangabe

Was ist eine elektronische Rechnung?

Eine elektronische Rechnung ist ein digitales Dokument, das dieselben rechtlichen Anforderungen wie eine Papierrechnung erfüllt. Sie wird elektronisch erstellt, übermittelt und empfangen; in der Regel im PDF-, XML- oder EDI-Format.

Vorteile der elektronischen Rechnung

Der elektronische Rechnungseingang bietet Unternehmen einige attraktive Vorteile, z.B.:

  • Zeitersparnis: Rechnungen können umgehend empfangen und versendet werden.
  • Kostenreduktion: Die Kosten für Papier und Porto entfallen komplett.
  • Umweltschutz: Nachhaltiges Arbeiten wird durch den reduzierten Papierverbrauch gefördert.
  • Fehlerminimierung: Manuelle Eingabefehler werden reduziert, da die Daten automatisch erfasst werden.
  • Automatisierte Verarbeitung: Durch die Integration in die bestehende Buchhaltung wird eine rasche Weiterverarbeitung gewährleistet.

Wie funktioniert der Rechnungseingang per E-Mail?

Beim digitalen Rechnungseingang senden Lieferanten ihre Rechnungen direkt per E-Mail an ein zentrales Postfach des Unternehmens meist im PDF- oder XML-Format. Dort werden sie automatisiert erkannt, ausgelesen und verarbeitet. Moderne Rechnungsmanagement-Systeme wie artner Invoice analysieren die eingehenden Belege mittels OCR oder strukturierter Datenformate und überführen sie automatisch in den internen Workflow vom Prüfungsschritt bis zur Buchung.

Wie funktioniert der Rechnungseingang per E-Mail?

Der Prozess des Rechnungseingangs per E-Mail

Der digitale Rechnungseingang lässt sich in fünf typische Schritte gliedern:

  1. Eingang der Rechnung über ein zentrales E-Mail-Postfach (z. B. rechnungen@firma.de)
  2. Automatische Erfassung und Klassifizierung des Anhangs durch das Rechnungsmanagement-System
  3. Validierung der Inhalte, z. B. Abgleich mit Bestellungen oder Lieferdokumenten
  4. Weiterleitung in den Prüf- und Freigabeprozess (workflowgesteuert und rollenbasiert)
  5. Rechtssichere Archivierung der Rechnung gemäß GoBD und UStG

Tipps für den erfolgreichen Rechnungseingang per E-Mail

Damit der Rechnungseingang reibungslos funktioniert, sollten Unternehmen einige bewährte Konventionen beachten:

  • Zentrale Empfangsadresse einrichten (z. B. rechnungen@unternehmen.de)
  • Eindeutige Betreffzeilen vorgeben, z. B. „Rechnung 4711 / Projekt X“
  • Nur ein Beleg pro E-Mail, möglichst als PDF oder XML
  • Keine zusätzlichen Nachrichten im Mailtext, um die automatische Verarbeitung nicht zu stören
  • Lieferanten frühzeitig informieren, welche Formate akzeptiert werden

Durch klare Vorgaben und technische Standards wird die Dunkelverarbeitung gefördert also der vollständig automatisierte Rechnungseingang ohne manuelles Eingreifen.

Welche Anforderungen gelten beim elektronischen Rechnungseingang?

Beim Empfang von Rechnungen per E-Mail gelten dieselben gesetzlichen Anforderungen wie bei Papierrechnungen. Entscheidend ist, dass alle Pflichtangaben enthalten sind, die Echtheit der Herkunft gewährleistet ist und der Inhalt während der Aufbewahrung nicht verändert wird. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass eingehende Rechnungen korrekt geprüft, freigegeben und revisionssicher archiviert werden.

Zustimmung zum Empfang elektronischer Rechnungen

Unternehmen dürfen Rechnungen per E-Mail nur empfangen, wenn der Absender dieser Übertragungsform zugestimmt hat. Diese Zustimmung kann ausdrücklich erfolgen – etwa durch eine vertragliche Vereinbarung – oder stillschweigend, etwa durch die Annahme und Bezahlung der Rechnung. Wichtig: Auch bei künftig verpflichtenden E-Rechnungen ab 2025 ist eine saubere Zustimmungslösung Teil einer rechtssicheren Prozessgestaltung.

Pflichtangaben in eingehenden Rechnungen

Eingehende Rechnungen ob per Post oder digital müssen bestimmte Angaben enthalten, damit sie buchhalterisch und steuerlich anerkannt werden. Dazu zählen:

  • Vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger
  • Rechnungsdatum und -nummer
  • Leistungsbeschreibung
  • Netto- und Bruttobetrag
  • Umsatzsteuerbetrag und Steuersatz
  • Steuer- oder Umsatzsteuer-ID des Rechnungsstellers

Rechtliche Anforderungen gemäß § 14 Abs. 1 UStG

„Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, und das bestimmte Pflichtangaben enthält.“ 

Der § 14 Abs. 1 UStG legt fest, welche Informationen auf einer Rechnung vorhanden sein müssen, damit der Vorsteuerabzug möglich ist. Dies gilt auch für Rechnungen in digitaler Form. Alle rechtlichen Vorgaben müssen vollständig erfüllt werden, um steuerrechtlich anerkannt zu werden.

Was sind die Vorteile der Archivierung von elektronischen Rechnungen?

Die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen bietet Unternehmen einige Vorzüge. Hier sind die wichtigsten Vorteile:

  • Platz- und Kostenersparnis: Elektronische Rechnungen werden digital gespeichert, wodurch physische Lagerkapazitäten für Papierdokumente überflüssig werden. Dies führt zu geringeren Kosten und mehr Ordnung im Büro. Neben den Lagerkosten entfallen auch die Kosten für Papier und Druckerutensilien.
  • Schneller Zugriff: Die elektronische Aufbewahrung ermöglicht den schnellen und einfachen Zugriff auf Rechnungen. Mit wenigen Klicks können archivierte Dokumente gesucht und gefunden werden, was die Effizienz erheblich steigert.
  • Sicherheit und Schutz: Digitale Archivierungssysteme bieten Schutz vor Verlust, Beschädigung oder Diebstahl. Mit Backup- und Verschlüsselungstechnologien sind die Rechnungen sicher gespeichert und jederzeit verfügbar.
  • Rechtliche Konformität: Die elektronische Archivierung unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, indem Rechnungen revisionssicher und für die vorgegebenen Fristen aufbewahrt werden. Zudem lässt sich der Zugriff protokollieren und problemlos nachvollziehen.
  • Nachhaltigkeit: Durch den Verzicht auf Papier tragen Unternehmen zur Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks bei und fördern eine umweltfreundlichere Arbeitsweise.
  • Auditierbarkeit und Transparenz: Elektronische Rechnungen können einfach nachverfolgt und für Prüfungen bereitgestellt werden, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Unternehmen verbessert.

Was müssen Unternehmen über E-Rechnungen ab 2025 wissen?

Ab 2025 wird die Nutzung von E-Rechnungen in vielen Bereichen verpflichtend. Unternehmen müssen ihre Systeme auf die Verarbeitung und den Versand von elektronischen Rechnungen vorbereiten. Dazu gehört auch die Umstellung auf Formate wie XML, die den neuen Standards entsprechen, sowie die Implementierung rechtssicherer Archivierungsprozesse. 

E-Rechnungen ab 2025

Ihr digitaler Rechnungseingang mit artner

Artner Invoice hilft Unternehmen, den elektronischen Rechnungsprozess effizient und rechtssicher zu gestalten. Von der Erfassung über den Versand hin zur Archivierung bietet Artner Lösungen, die den gesamten Rechnungsprozess digitalisieren und zuverlässig optimieren.

Zusammenfassung

Der Rechnungseingang per E-Mail ist ein zentraler Baustein für moderne, digitale Buchhaltungsprozesse. Unternehmen, die ihre Eingangsrechnungen elektronisch empfangen und automatisiert verarbeiten, profitieren von mehr Effizienz, geringeren Kosten und höherer Transparenz. Gleichzeitig sorgen sie für rechtliche Sicherheit und sind optimal auf die verpflichtende E-Rechnung ab 2025 vorbereitet. Mit einer Lösung wie artner Invoice wird der digitale Rechnungseingang nicht nur einfacher, sondern auch vollständig automatisiert vom E-Mail-Posteingang bis zur revisionssicheren Archivierung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Formate sollten eingehende Rechnungen per E-Mail haben?
Gängige Formate für den elektronischen Rechnungsaustausch sind PDF oder XML. Wichtig ist, dass die Dokumente maschinenlesbar, rechtssicher und in der Praxis etabliert sind damit eine automatische Verarbeitung reibungslos möglich ist.

Muss der Rechnungsempfänger bei elektronischen Rechnungen zustimmen? 
Die Zustimmung des Empfängers ist seit dem 1. Januar nicht mehr erforderlich – es besteht eine gesetzliche Empfangspflicht.

Wann gilt eine E-Rechnung als legal?
Eine E-Rechnung gilt als legal, wenn sie alle gesetzlich geforderten Angaben enthält und der Empfänger der Zustellung zugestimmt hat.

Können Eingangsrechnungen per E-Mail von Lieferanten gespeichert werden?
Ja, Unternehmen können Eingangsrechnungen per E-Mail von Lieferanten digital archivieren, solange sie den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entsprechen.

Hilft der Rechnungsmanager von Artner bei der Einhaltung legaler Forderungen bei E-Rechnungen?
Ja, artner Invoice unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, indem er die Erfassung, Verarbeitung und Archivierung von E-Rechnungen automatisiert.

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